Kindertagesstätten und Horte

Aufnahmevoraussetzungen
Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten bzw. in Kindertagespflege haben Kinder

  • vom vollendeten ersten Lebensjahr an bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden täglich bis zur Einschulung bzw. vier Stunden täglich im Schulalter (unbedingter Rechtsanspruch)
    und
  • bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und in der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe sowie mit einer erweiterten Betreuungszeit, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich machen (bedingter Rechtsanspruch)

 

Anmeldung des Kindes

Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft

Anschrift: Stadt Eberswalde
Amt für Bildung, Jugend und Sport (Zimmer 310)
Breite Straße 41 - 44, 16225 Eberswalde
Telefon: 0 33 34 - 6 44 04 oder 0 33 34 - 6 44 05

Öffnungszeiten
montags und freitags jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 16:00 Uhr

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

direkte Anmeldung in der jeweiligen Kindertagesstätte

Kindertagespflege

Anschrift: Landkreis Barnim - Jugendamt
Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Haus C, 1. Obergeschoss
Telefon: 0 33 34 - 2 14 12 94 (Information)

Öffnungszeiten und Terminvergabe
montags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr
Es wird eine Terminvereinbarung empfohlen.

 

Antragsformalitäten

Vor Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege bei bedingtem Rechtsanspruch ist ein Antrag auf Bedarfsfeststellung/Nachweis des bedingten Rechtsanspruchs beim Landkreis Barnim, Jugendamt, zu stellen.

Antragsformulare unter:
Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Haus C, 1. Obergeschoss
Telefon: 0 33 34 - 2 14 11 94
E-Mail: kindertagesbetreuung@remove-this.kvbarnim.de
Internet: www.barnim.de

Öffnungszeiten und Terminvergabe
montags und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr
Es wird eine Terminvereinbarung empfohlen.


Mit dem Festsetzungsbescheid über den bedingten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung können Eltern entweder bei einem freien Träger oder der Stadt Eberswalde einen Kita-Platz bzw. beim Landkreis Barnim einen Tagespflegeplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen.

Für die Kindertagesbetreuung bzw. Kindertagespflege wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft, nach der Gebührenordnung des jeweiligen freien Trägers bzw. nach der Gebührensatzung für Tagespflege richtet.

Bei niedrigem Einkommen kann der Landkreis Barnim eine Gebührenbefreiung erteilen; hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt einzureichen.

Kindertagesstätten und Horte in Trägerschaft der Stadt Eberswalde

Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft

 

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