Familienpass Land Brandenburg - Kann für 5 Euro im Jahr erworben werden
- Gilt jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres für die ganze Familie (mindestens ein Erwachsener und ein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Über 300 Anbieter aus den Bereichen Kultur, Sport, Freizeitgestaltung und Familienbildung in Brandenburg und Berlin gewähren ständige Rabatte von mindestens 20%, Coupons mit mindestens 25% Ermäßigung oder Freikarten für Kinder
Weitere Informationen: www.familienpass-brandenburg.de
Verkaufsstellen:
Familiengarten Information-Tourismuszentrum Am Alten Walzwerk 1 16227 Eberswalde
Tourist-Information Stadt Eberswalde Steinstraße 3 16225 Eberswalde |
Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen
Fördervoraussetzungen: - Familien mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg,die nur über ein geringes Einkommen verfügen
Die Beantragung der Zuschüsse muss grundsätzlich vor Reiseantritt und möglichst frühzeitig erfolgen, da Zuschüsse nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährleistet werden können.
Gültig für: - Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen
- Andere, für den Zweck der Familienerholung geeignete
Einrichtungen bzw. Ferienunterkünfte in Deutschland, in Ausnahmefällen auch in Polen und Tschechien
Antragstellung: Nähere Informationen zur Antragstellung und zu den Ferienstätten im Faltblatt „Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen“, welches im Bürgeramt des Rathauses, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde und im Familienzentrum Brandenburgisches Viertel, Potsdamer Allee 59, 16227 Eberswalde erhältlich ist.
Weitere Informationen: www.masgf.brandenburg.de/media/1337/fb_ferienzuschuesse.pdf |
Finanzielle Hilfe der Stiftung „Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg“
Fördervoraussetzungen: - In Not geratene Familien mit mindestens einem Kind oder mit behinderten oder pfegebedürftigen Angehörigen und werdende Mütter, wenn staatliche oder private Hilfe nicht möglich ist oder wenn wegen der Schwere der Notlage diese Hilfen nicht ausreichen.
Antragstellung: - Antragstellung ist nur nach vorhergehender Beratung durch Beratungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände möglich.
Weitere Informationen: www.familien-in-not.de |
Zuschüsse des Jugendamtes des Landkreises Barnim für Ferienfreizeiten von Kindern und Jugendlichen
Fördervoraussetzungen: - Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien im Alter von neun bis zu 18 Jahren
- Bei Maßnahmen der Jugendsozialarbeit Förderung maximal bis 21 Jahre
- Förderung nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Antragstellung: - Schriftlicher Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Landkreis Barnim durch die Eltern bzw. den Volljährigen/die Volljährige
- Ausreichung der Mittel erfolgt im Förderfall an den die Maßnahme durchführenden Träger
Anschrift: Landkreis Barnim- Jugendamt SG Kita/Jugendförderung Am Markt 1, Haus C, 2. Obergeschoss 16225 Eberswalde |
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