Kindertagesstätten und Horte
Aufnahmevoraussetzungen
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Anmeldung des Kindes
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft: Öffnungszeiten: |
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft: direkte Anmeldung in der jeweiligen Kindertagesstätte |
Kindertagespflege: Öffnungszeiten / Terminvergabe: |
Antragsformalitäten
Vor Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege bei bedingtem Rechtsanspruch ist ein Antrag auf Bedarfsfeststellung/Nachweis des bedingten Rechtsanspruchs beim Landkreis Barnim, Jugendamt, zu stellen. Antragsformulare unter: Öffnungszeiten / Terminvergabe:
Für die Kindertagesbetreuung bzw. Kindertagespflege wird eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten städtischer Trägerschaft, nach der Gebührenordnung des jeweiligen freien Trägers bzw. nach der Gebührensatzung für Tagespflege. Bei niedrigem Einkommen kann der Landkreis Barnim eine Gebührenbefreiung erteilen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt Barnim einzureichen. |
Kindertagesstätten und Horte in Trägerschaft der Stadt Eberswalde
Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft





